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   BVerwG, 15.10.1964 - VIII C 56.64   

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https://dejure.org/1964,489
BVerwG, 15.10.1964 - VIII C 56.64 (https://dejure.org/1964,489)
BVerwG, Entscheidung vom 15.10.1964 - VIII C 56.64 (https://dejure.org/1964,489)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Oktober 1964 - VIII C 56.64 (https://dejure.org/1964,489)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Streitigkeit des öffentlichen Rechts - Zustimmung auf Grund von Art. X § 3 Buchst. b des Gesetzes über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht - AbbauG - vom 23. Juni 1960 - Zustimmung zu einer Mieterhöhung als Einzelfallregelung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 19, 308
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 31.08.1961 - VIII C 6.60

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges - Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1964 - VIII C 56.64
    Die Bewilligung öffentlicher Mittel im Sinne der Wohnungsbaugesetze und auch die Änderung der Finanzierungsbedingungen nach Bewilligung dieser öffentlichen Mittel erfolgt, wie im Urteil BVerwGE 13, 47 näher dargelegt worden ist, durch Verwaltungsakt.
  • BVerwG, 23.05.1962 - V C 62.61

    Anspruch auf Entschädigung nach dem Abgeltungsgesetz (AbgG) für den Untergang

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1964 - VIII C 56.64
    Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nur im Falle einer dahin gehenden ausdrücklichen Kostenentscheidung erstattungsfähig (§ 162 Abs. 3 VwGO; vgl. das Urteil vom 23. Mai 1962 - BVerwG V C 62.61 -, DVBl. 1962 S. 683, und Arnolds, DVBl. 1962 S. 813).
  • BVerwG, 09.09.1963 - VIII C 4.62

    Anforderungen an eine rechtmäßige Bewilligung eines Wohnungsbaudarlehens -

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1964 - VIII C 56.64
    Sie ist - anders als Festsetzungs- und Genehmigungsbescheide von Stellen, die öffentliche Mittel im Sinne der Wohnungsbaugesetze bewilligt haben (vgl. BVerwGE 16, 323) - preisrechtlich gesehen bedeutungslos.
  • BVerwG, 21.07.1989 - 7 B 184.88

    Rechtsweg und Anspruchsinhalt bei Streit um Zugang zu privatrechtlich betriebener

    Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Februar 1959 - BVerwG 7 C 65.57 - (MdR 1959, 518), vom 15. Oktober 1964 - BVerwG 7 C 56.64 - (BVerwGE 19, 308) und vom 5. Oktober 1965 - BVerwG 4 C 26.65 - (NJW 1966, 219), aus denen die Beschwerden die Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs herleiten wollen, betreffen sämtlich andere Lebenssachverhalte als die Verweigerung des Zugangs zu einer gemeindlichen Einrichtung und geben daher für die Beurteilung des von der Klägerin erhobenen Anspruchs nichts her.
  • BVerwG, 13.03.1970 - VII C 80.67

    Hausverbot in Bezug auf das Betreten der Diensträume des

    Aus der öffentlichen Zielsetzung einer Aufgabe kann nicht ohne weiteres der Schluß gezogen werden, daß sich die öffentliche Hand auch öffentlich-rechtlicher Mittel zur Erreichung dieses Zieles bedient (BVerwGE 5, 325; 7, 264 [BVerwG 17.10.1958 - VII C 183/57]; 19, 308 [BVerwG 13.10.1964 - III C 115/62][312]).

    In dieser Eigenschaft kann er sich auf dem Boden des Zivilrechts bewegen, und zwar grundsätzlich auch zur Erreichung öffentlicher Zwecke (BVerwGE 5, 325; 7, 264 [BVerwG 17.10.1958 - VII C 183/57]; 19, 308 [BVerwG 13.10.1964 - III C 115/62][312]; BGHZ 9, 145 [147]; BGH DVBl. 68, 148; RGZ 158, 83 [89]).

  • BVerwG, 25.10.1972 - VIII C 179.71
    Für sich allein führen die öffentlichen Interessen, denen diese Art der Wohnungsbauförderung zu dienen bestimmt ist, noch nicht zur Einordnung der dadurch begründeten Rechtsverhältnisse in das öffentliche Recht" (BVerwGE 19, 308 [312]).

    In seiner angeführten Entscheidung BVerwGE 19, 308 hat der erkennende Senat bereits die Auffassung abgelehnt, es handele sich bei Streitigkeiten aus Darlehen, die im Rahmen der Wohnungsfürsorge für Angehörige des öffentlichen Dienstes gewährt worden sind, um beamtenrechtliche Streitigkeiten (S. 313).

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